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KastanienhofKastanienhof - Urlaub auf dem LandeKastanienhof - Endrulat & Kahl GbRDas Gartenarchiv Bild- und Textagentur
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für "Das Gartenarchiv"

1. Allgemeines

Alle Angebote, Aufträge, Lieferungen, Leistungen insbesondere die Vergabe von Nutzungsrechten an Bild- und Textmaterial durch Das Gartenarchiv erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (AGB).

Diese AGB gelten grundsätzlich im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen Das Gartenarchiv und dem Kunden. Abweichende AGB der Kunden finden keine Anwendung, ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Name, Sitz, Gerichtsstand und Rechtswahl

Das Gartenarchiv mit dem Zusatz Bilder und Texte aus Küche, Garten und Natur ist die Firmierung meiner Bild- und Textagentur aus überwiegend freiberuflicher fotojournalistischer Tätigkeit (im folgenden Text Das Gartenarchiv) genannt.

a) Der Sitz und Erfüllungsort ist Krimm 11, 19217 Königsfeld / Bülow.

b) Gerichtsstand ist Grevesmühlen.

c) Auch bei Lieferung von Bild- und Textmaterial und/oder die Nutzungsrechtsvergabe ins Ausland gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.

d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so sollen diese durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

3. Leistungsumfang

a) Das Gartenarchiv überlässt dem Kunden, gegen Honorarzahlung, Bild- und Textmaterial, in Form von Lichtbildabzügen, Diapositiven, Lichtbildnegativen, Papierform sowie elektronisch und digital übermitteltem Bild- und Textmaterial; der Kunde erwirbt grundsätzlich jeweils ein einfaches Recht zur einmaligen Nutzung des ausgewählten Bild- und Textmaterials in dem vertraglich vereinbarten Umfang.

b) Vom Kunden in Auftrag gegebene Konzepte und Gestaltungsvorschläge sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

c) Das Gartenarchiv stellt dem Kunden nach dessen Vorgabe das im jeweiligen Lieferschein einzeln aufgeführte körperliche oder digitale Bild- und Textmaterial (Auswahlsendung) aus seinem Archiv zur ausschließlich internen Sichtung und vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung nicht exklusiv gegen Zahlung der anfallenden Servicegebühren und Versandkosten vorübergehend leihweise für die vereinbarte Überlassungsdauer zur Verfügung. Der Kunde erwirbt durch die Zusendung keine Nutzungsrechte.

d) Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bild- und Textmaterials betreffen, sind innerhalb von 72 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

4. Nutzung des Bild- und Textmaterials

a) Das Gartenarchiv verfügt über die Urheberrechte, die für die vertragsgemäße Nutzungdes Bild- und Textmaterials erforderlich sind. Hiervon ausgenommen sind die Persönlichkeitsrechte Abgebildeter, die von entsprechenden Verwertungsgesellschaften wahrgenommenen Rechte sowie Urheberrechte an Gegenständen wie z. B. Gemälden Zeichnungen, Illustrationen, Kunstwerken und Rechte an geschützten Kennzeichen wie z.B. Marken und frei zugänglichem Bild- und Textmaterial im Sinne des Allgemeingutes oder Öffentlichen Gutes.

b) Der Kunde hat vor Publikation Das Gartenarchiv zu unterreichten, welches Bild- und Textmaterial er in welchem Medium (z. B. Internetauftritt, Zeitung, Zeitschrift) veröffentlicht, ferner ist Nutzungsumfang und -art, Zweck und Zeitraum zu nennen. Ganz oder in Teilen unzutreffende Angaben des Kunden, bzw. entspricht die tatsächliche Nutzung nicht den Angaben des Kunden, ist hinsichtlich der abweichenden Nutzung eine Nutzungsrechtseinräumung durch Das Gartenarchiv nicht gegeben. Der Kunde ist hieraus zum Schadensersatz verpflichtet und hält Das Gartenarchiv in diesem Fall von Ansprüchen Dritter frei.

c) Das Gartenarchiv gewährt dem Kunden grundsätzlich ein einmaliges und einfaches Recht zur Nutzung von Bild und Text, es ist nicht exklusiv und nicht übertragbar. Das fotografische, journalistische und literarische Urheberrecht wird nicht veräußert. Jede weitere Nutzung als Arbeitsvorlage, oder für Layout-, Präsentations- und Werbezwecke bedarf der vorherigen Genehmigung durch Das Gartenarchiv. Wiederholung und sonstige Erweiterung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts (z. B. online Dienste von Printmedien, Werbeträger für Medien )bedürfen der Einwilligung durch Das Gartenarchiv, und sind gegebenenfalls kostenpflichtig.

d) Sperrfristen und Exclusivrechte müssen gesondert verhandelt werden. Angebote mit dem Hinweis Exclusiv-Offer oder Sonderkonditionen bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Freigabe durch Das Gartenarchiv. Wird Bild- und Textmaterial ohne diese schriftliche Freigabe genutzt, hält der Kunde hieraus Das Gartenarchiv von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

e) Das Archivieren, Duplizieren sowie Digitalisieren des Bildmaterials und dessen Umgestaltung und/oder Bearbeitung über das normale Maß der Bildbearbeitung hinaus ( wie z. B. Fotomontage , -composing ), unabhängig von den hierzu verwendeten technischen Hilfsmitteln, sowie dessen Weitergabe bzw. Weiterübermittlung an Dritte, ungeachtet des Übermittlungsweges, und die Übertragung, Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte sowie die Einräumung von Nachdruckrechten ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Das Gartenarchiv unzulässig. "Dritte" in diesem Sinne sind auch andere Redaktionen desselben Konzerns / Unternehmens sowie deren eigenständigen GmbHs und Tochterunternehmen.

f) Jede Rechtseinräumung erfolgt unter aufschiebender Bedingung der Zahlung der vereinbarten Vergütung.

g) Wenn der Kunde gegen diese Regelungen (AGB) verstößt,?Ist Das Gartenarchiv berechtigt, dem Kunden die Nutzung des Bildmaterials zu untersagen. Bereits entstandene Honoraransprüche von Das Gartenarchiv bleiben hierdurch unberührt.

5. Honorarregelung

a) Jede Nutzung des Bildmaterials im Original sowie jede Verwendung eines Bildausschnitts von Das Gartenarchiv ist honorarpflichtig, z. B. auch für Kundenpräsentationen oder als Vorlage für Zeichnungs- und Grafiklayout, die ungeachtet der hierfür verwendeten technischen, elektronischen oder digitalen Mittel Bestandteil eines neuen Werkes werden.

b) Die Honorarvereinbarung ist vor der tatsächlichen Nutzung mit Das Gartenarchiv zu vereinbaren. Sie richtet sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Nutzer oder keine sonstige Honorarvereinbarung gelten für die Berechnung eines solchen Honorars bzw. solcher Honorarsätze die Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM ) - Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte in der jeweils gültigen Fassung für die zugrundeliegende Nutzung.

c) Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf der schriftlichen Zustimmung durch Das Gartenarchiv. Im Falle unberechtigter Nutzung und/ oder Weitergabe eines Bildmaterials gilt die Vertragsstrafenregelung gemäß der Rubrik 9 a Dieser AGB.

d) Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. Buch, CD/DVD -hülle, Plattencover, Prospekt, Website etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang.

Dies gilt insbesondere bei der Nutzung für Werbezwecke. Der Verwender hat Das Gartenarchiv über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung vorher schriftlich erteilen zu lassen, andernfalls gilt insoweit die Vertragsstrafenregelung gemäß Rubrik 9 a Dieser AGB.

e) Das Honorar ist für die Einräumung von Nutzungsrechten zu entrichten. Das Gartenarchiv ist berechtigt, dem Kunden das Honorar zu berechnen, auch wenn die beabsichtigte Nutzung nur teilweise erfolgt oder ganz unterbleibt. Ein bereits entrichtetes Honorar für eine unterbliebene Nutzung kann nicht zurückverlangt werden.

f) Die Nutzungshonorare werden nach Absprache entweder von Das Gartenarchiv in Rechnung gestellt oder über Belegexemplare per Honoraranweisung von dem Kunden abgerechnet (Anstrichhonorar).

6. Zahlungsbedingungen und Zurückbehaltungsrecht

a) Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto zuzüglich des jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes.

b) Alle Honorar- und Kostenrechnungen sind innerhalb einer Woche nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug an Das Gartenarchiv zu zahlen.

c) Zahlungsverzug beginnt auch ohne Mahnung nach 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung;Nach Ablauf dieser Frist berechnet Das Gartenarchiv Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs.1 BGB.

d) Honorarzahlungen müssen immer unter Angabe der Kundennummer, der Bildbezeichnung -nummer der Fotos und ggf. dem Namen des Fotografen geleistet werden. Außerdem hat der Kunde anzugeben, welches Foto in welcher Publikation an welcher Stelle genutzt wurde.

e) Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich.

7. Speicherung und Löschung, Aufbewahrung und Rücksendung des Bild- und Textmaterials

a) Digitales Bild- und Textmaterial darf ab dem Download bzw. der Zusendung per E- Mail oder Datenträger für Zwecke der aktuellen Produktion gespeichert werden. Nach Ablauf dieses Zeitraumes sind alle digitalen Bilder und Texte sowie alle Kopien aus allen Speichermedien des Kunden zu entfernen, sämtliche analog hergestellten Vervielfältigungen sind zu vernichten. Die Archivierung beim Kunden ist nicht gestattet oder bedarf der schriftlichen Zustimmung durch Das Gartenarchiv.

b) Von dieser Löschungs- und/oder Vernichtungsverpflichtung sind die Vervielfältigungen und/oder Kopien nicht umfasst, die die genehmigte Veröffentlichung dokumentieren.

c) Der Kunde ist verpflichtet, das ihm überlassene körperliche Bildmaterial vorBeschädigung oder Verlust zu bewahren.

d) Körperliches Bild- und Textmaterial, für das der Kunde die Absicht des Nutzungsrechtserwerbs bekundet oder die Nutzungsrechte erworben hat, sind innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Datum des Lieferscheines vollständig ( z.B. Original Diarahmen ), unbeschädigt ordnungsgemäß verpackt, auf Kosten und Gefahr des Kunden an Das Gartenarchiv zurückzusenden, das gleiche gilt für körperliches Bild- und Textmaterial an dem keine Nutzungsrechte erworben wurden, hier gelten als Rückgabefristen die Angaben des Lieferscheins.

8. Urheberrecht / Belegexemplar

a)Der Kunde ist verpflichtet, einen Agentur- und Urhebervermerk anzubringen. Aus der Platzierung des Agentur- und Urhebervermerkes muss sich die Zuordnung zu der jeweiligen Fotografie ersehen lassen. Sammelbildnachweise sind nur ausreichend, wenn sich die Zuordnung zu den veröffentlichten Fotografien eindeutig vornehmen lässt.

b) Von jeder Veröffentlichung des Bild- und Textmaterials hat der Kunde Das Gartenarchiv unverzüglich unaufgefordert kostenlos zwei vollständige Belegexemplare der Print- Publikation oder einen Ausdruck bzw. Screenshot der betreffenden Internetseite mit der Angabe der Das Gartenarchiv Bildbezeichnung -nummer des veröffentlichten Bildmaterials zu übersenden.

9. Vertragsstrafe / pauschalierter Schadenersatz

a) Bei unberechtigter oder vertragswidriger Nutzung, Entstellung oder Weitergabe bzw. Weiterübermittlung des Bildmaterials, unberechtigter Übertragung oder Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte sowie bei unberechtigter Herstellung von Kopien in digitaler oder analoger Form (z. B. Diaduplizierung, Reproduktion) sowie Weitergabe bzw. Übermittlung an Dritte und für den Fall, dass der Kunde eine nach diesem Vertrag vorzunehmende Löschung von Daten unterlassen hat wird vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüchen je Foto und Text eine Vertragsstrafe in Höhe des Fünffachen (5) des vereinbarten, üblichen oder des anhand der jeweils gültigen Bildhonorarsätze der MFM zu ermittelnden Nutzungshonorars fällig.

b) Wird das körperliche Bild- und Textmaterial entgegen Ziffer 7. d) nicht fristgemäß zurückgegeben, ist Das Gartenarchiv berechtigt, zusätzlich Blockierungsgebühren je Kalendertag und je Foto in Höhe von 2,00 Euro vom Kunden zu verlangen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

c) Unterbleibt der Agentur- und Urhebervermerk, hat Das Gartenarchiv Anspruch auf einen Zuschlag von jeweils 100 % auf das jeweilige Nutzungshonorar. Der Kunde hat Das Gartenarchiv insoweit von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten.

d) Für beschädigtes oder verloren gegangenes Bildmaterial ist Das Gartenarchiv berechtigt, pro Bild pauschalierten Schadensersatz in der nachfolgenden Höhe zu verlangen:

  • Verlust/Zerstörung nicht reproduzierbare Farbdias (Originale), S/W- oder Color-Dias oder -Prints: 500,00 Euro
  • Verlust/Zerstörung von Farbdias (Duplikate) sowie leichte Beschädigungen, die eine Weiterverwendung erlaubt: 150,00 Euro

Beiden Parteien bleibt es unbenommen, einen geringeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen. Wird als verloren gemeldetes und als Verlust berechnetes Bildmaterial innerhalb eines (1) Jahres ab Lieferung unbeschädigt zurückgegeben, verrechnet Das Gartenarchiv den Schadenersatzbetrag mit den ihr für den betreffenden Zeitraum zustehenden Blockierungsgebühren.

e) Weder mit der Zahlung von pauschaliertem Schadensersatz noch einer Vertragsstrafe erwirbt der Kunde ein Eigentums- und/oder Nutzungsrecht.

f) Körperliches Bildmaterial ist versiegelt. Wird die Versiegelung ohne Angabe einer bestimmten Nutzung geöffnet, wird eine Layoutgebühr von einhundert ( 100,00 ) Euro berechnet. Die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.

Königsfeld / Bülow, 1. Januar 2010

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